Die Kommission bittet Bürger*innen und Organisationen um ihre Meinung zum Europäischen Rechtsakt zur Cyberrresilienz

Um den vielfältigen Herausforderungen und weitreichenden Konsequenzen durch Cyberangriffen entgegenzuwirken, erarbeitet die EU-Kommission ein neues Gesetz zur Cyberresilienz. Interessierte Bürger:innen und Organisationen sind eingeladen, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, ihre Ansichten und Erfahrungen zu teilen und somit bei der Ausarbeitung des Gesetzes mitzuwirken. Die Teilnahme ist bis 25. Mai möglich.

Das Gesetz über die Cyberrresilienz wird den bestehenden EU-Rechtsrahmen ergänzen, zu dem die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Direktive) und das Cybersicherheitsgesetz sowie die künftige Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der Union (NIS 2) gehören, die die Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hat.